Erklärung zur Barrierefreiheit

Nutzung dieser Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der Kaplan Languages Group: kaplaninternational.com, esl-languages.com, alpadia.com, azurlingua.com sowie für alle zugehörigen, untergeordneten und regionalen Domains, die unter oder in Verbindung mit diesen Websites betrieben werden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf lokalisierte Versionen oder länderspezifische Domains weltweit.

Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unsere Websites nutzen können. Deshalb haben wir unsere Seiten auf Barrieren überprüft und werden sie weiterhin regelmäßig kontrollieren, um die Einhaltung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1 Stufe AA sicherzustellen.

Die Website wird derzeit überprüft, um sowohl die Barrierefreiheit als auch die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Unsere Websites wurden so gestaltet, dass sie mit gängigen Hilfstechnologien und unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten kompatibel sind. Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen Folgendes tun können:

  •  Farben, Kontraste und Schriftarten ändern. 
  • Bis zu 300 % vergrößern, ohne dass Text vom Bildschirm verschwindet. 
  • Die meisten Bereiche der Website nur mit der Tastatur bedienen. 
  • Die Website mit Spracherkennungssoftware steuern. 
  • Den Großteil der Inhalte mit unterstützender Technologie anhören.

 

AbilityNet bietet Tipps, wie Sie Ihr Gerät bei einer Beeinträchtigung einfacher nutzen können.

Wir verwenden auch Grundsätze der klaren Sprache, um unsere Inhalte verständlich zu machen.

Wie barrierefrei unsere Websites sind

Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Inhalte unserer Websites vollständig barrierefrei sind. Das betrifft in der Regel ältere Inhalte (hochgeladen vor dem 28. Juni 2025). Wir haben diese Inhalte identifiziert und überarbeiten derzeit alle wesentlichen Inhalte, um sie den Anforderungen anzupassen.

Im Folgenden einige konkrete Beispiele, bei denen die Barrierefreiheit noch nicht vollständig gewährleistet ist:

  • Einige Webtools, wie unser Angebotsrechner, sind möglicherweise nicht vollständig mit Screenreadern oder der Tastatur bedienbar. Bei Bedarf stehen unsere Berater telefonisch zur Verfügung.
  • Manche Webelemente erhalten nicht den erwarteten Fokus für Screenreader, die meisten Inhalte sollten jedoch lesbar sein. Beispielsweise wird der Fokus nicht in Modalen gefangen und kehrt nach dem Schließen nicht zurück. 
  • Manche Mediendateien enthalten keinen ALT-Text oder nur redundanten Text.
  • Einige Inhalte weisen möglicherweise zu wenig Kontrast auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung erschwert.
  • Formularfelder könnten unbeschriftet oder ohne klare Anweisungen sein.

Barrierefreiheit ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess der Verbesserung. Wir kontrollieren unsere Websites regelmäßig, um die Einhaltung zu gewährleisten.

Meldung von Barrierefreiheitsproblemen

Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Websites zu verbessern. Wenn Sie Probleme feststellen, die hier nicht aufgeführt sind, oder wenn Sie denken, dass wir gegen Vorschriften verstoßen, wenden Sie sich bitte an: [email protected].

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind oder glauben, dass wir die Anforderungen der EU nicht erfüllen, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Stelle zu wenden.

Sie können sich an die nationale Aufsichtsbehörde in Österreich wenden, die für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig ist.

Weitere Informationen sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der offiziellen EU-Website zum Thema Barrierefreiheit: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/web-accessibility

Was wir zur Verbesserung der Barrierefreiheit tun

Wir verpflichten uns, die Barrierefreiheit unserer Websites und Lernplattformen zu verbessern. Wir führen derzeit eine umfassende Analyse durch und setzen erforderliche Änderungen um.

Diese Erklärung wurde erstmals am 25. Juni 2025 veröffentlicht.