Erwachsene, Bildungskarenz
Erwachsene

Bildungskarenz

Sprachreisen für Erwachsene: Bildungskarenz

Bildungskarenz - Bildungspause um sich weiterzubilden
Die Bildungskarenz gibt Arbeitnehmern/-innen die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Vorteile
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Unfall- und Krankenversicherung für die EU während der Dauer der Bildungskarenz
  • Sprachkurs in dem Land Ihrer Wahl mit Sprachzertifikat
  • Kennenlernen neuer Kulturen und Freunde
  • Mehr Chancen auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt
Voraussetzungen
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ( schriftliche Bestätigung ist erforderlich)
  • Mindestens 6 Monate ununterbrochenes Arbeitsverhältnis 
  • Auswahl eines Standardkurses von mindestens 20 Wocheneinheiten 
  • Dauer mindestens 2 Monate bis maximal 12 Monate

Zusatzinfos
 
Arbeitnehmer/-innen mit befristeten Arbeitsverhältnissen in Saisonbetrieben können eine Bildungskarenz vereinbaren, sofern das befristete Arbeitsverhältnis ununterbrochen mindestens drei Monate gedauert hat und vor Antritt der Bildungskarenz innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren eine Beschäftigung von insgesamt sechs Monaten bei der selben Arbeitgeberin/beim selben Arbeitgeber vorliegt. Seit 2011 können auch freie Dienstnehmer/-innen mit ihren Arbeitgeber/-innen eine Bildungskarenz vereinbaren und Anspruch auf Weiterbildungsgeld geltend machen. 
Wie?
Beantragung der Bildungskarenz bei Ihrem AMS mit den folgenden Dokumenten: 
  • Bildungskarenz -Bestätigung von uns ( bitte bei Buchung erwähnen)
  • Bestätigung vom Arbeitgeber 
Weiterbildungsgeld
Während der Bildungskarenz erhalten Arbeitnehmer/-innen vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 435,90 Euro (2012) im Monat. Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer/-innen bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 376,26 Euro (2012) dazuverdienen; auch bei der selben Arbeitgeberin/beim selben Arbeitgeber. Für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber entstehen während der Zeit der Bildungskarenz keine Kosten.

Für die Zeit der Bildungskarenz besteht kein Anspruch auf Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für Ansprüche, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten (z.B. Abfertigung), bleibt die Zeit der Bildungskarenz außer Betracht. 
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Antrag auf Bildungskarenz ist persönlich rund drei Wochen vorher, spätestens zu Beginn der Bildungskarenz, bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS zu stellen. Mitzubringen sind die schriftliche Vereinbarung über die Bildungskarenz zwischen Arbeitgeber/- in und Arbeitnehmer/-in
Kostenlose Bildungskarenz-Versicherung
Wenn Sie im Rahmen der Bildungskarenz eine Sprachreise mit uns buchen, ist unsere gratis  Bildungskarenz-Versicherung bis 15 Werktage vor Abreise inkludiert. Sollte Ihnen die Bildungskarenz trotz Einhaltung aller Kriterien des AMS nicht gewährt werden, können Sie kostenlos stornieren. Hierfür benötigen wir von Ihnen die Ablehnungsbestätigung Ihrer Bildungskarenz durch das AMS. Bitten beachten Sie, dass Zusatzleistungen wie z.B. Flugticket, Versicherung etc. nicht Bestandteil dieser Versicherung sind. 
Mehr Infos und eine Mustervereinbarung finden Sie unter:
Das AMS: www.ams.at

Die Arbeiterkammer: www.arbeiterkammer.at