Allgemeine Geschäftsbedingungen, Jugendliche
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jugendliche

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Österreich (“ESL – Sprachreisen”). Vertragspartei ist die ESL Education SA, vertreten durch ESL Education GmbH Österreich (ESL – Sprachreisen). Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (Anmeldeformular), telefonisch/mündlich oder über unsere Webseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei später Anmeldung, d. h. ab zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren in der Höhe von EUR 30.- verrechnet.
2. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldegebühr in Höhe von EUR 60.– ist in den Kurspreisen nicht inbegriffen. Die Zahlung des Reisepreises vor Beendigung der Reise darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, maximal jedoch 300 Euro, zuzüglich Versicherung und Flugpreis, fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, ist ESL – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten. 

Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung ein bis zwei Wochen vor Reisebeginn (i.d.R. per E-Mail) zugesandt. Die Zahlungen müssen per Überweisung oder Kreditkarte (Visa und MasterCard) getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Kreditkarte eine Gebühr von 0.3 % auf den Gesamtbetrag anfällt, welche vom Kunden zu tragen sind.  Falls Sie über ein Reisebüro buchen und an dies bezahlen, sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Ihre Überweisung an uns weitergeleitet wurde. Wenn die Flüge durch uns gebucht wurden, sind diese bei Bestätigung Ihres Flugtickets zu bezahlen.

Die jungen Teilnehmer haben die Möglichkeit, auf dem Flug einen Betreuungsdienst der Fluggesellschaft (UM) in Anspruch zu nehmen. Die Partnerschulen müssen bei der Anmeldung darüber informiert werden und einige verrechnen für diese Leistung zusätzliche Kosten (siehe Preislisten unter „Optionen und Preiszuschlag“).
3. Umbuchungen und Ersatzpersonen
3.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Reisenden zu erheben. Spätere Umbuchungswünsche des Kunden können - sofern deren Durchführung möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt werden. 

3.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass an seiner statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Diese Erklärung muss jedoch spätestens 10 Tage vor Reisebeginn bei ESL eingehen. Und zwar auf einen dauerhaften Datenträger. ESL-Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder berufliche Anordnungen entgegenstehen. Willigt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haftet diese und der Reisende gegenüber ESL-Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 

3.3. ESL-Sprachreisen wird gegenüber dem Reisenden die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten nachweisen. 
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachstehenden Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, sofern der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. 

Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 

Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15 % Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 20 % Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 40 % Rücktritt 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 % 
Rücktritt ab dem 1. Reisetag sowie im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruches: 100 % abzüglich ersparter Eigenaufwendungen. 

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall freigestellt, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen. 
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 7 PRG, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 
5. Versicherungen
ALLIANZ Reiserücktritt-Vollschutz
Für alle Aufenthalte kann eine Reiserücktritts-Versicherung bei unserem Partner Allianz Travel abgeschlossen werden. Bei Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Todesfall eines/r Angehörigen, usw.) vor der Abreise sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Reise-Rücktrittskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt auch die Assistance-Leistungen (frühzeitige Rückreise, Rückführung, usw.). Die Preise sind auf unserer Internetseite verfügbar. Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherung entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von Allianz Global Assistance für einverstanden. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.

ALLIANZ Reiserücktritt-Vollschutz PLUS
Bei unserem Partner Allianz Travel kann auch eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich eine medizinische Versicherung enthält. Diese medizinische Versicherung ist 45 Tage gültig. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.

ALLIANZ Reiseschutz Medium
Für einen medizinischen Versicherungsschutz innerhalb und außerhalb Europas bietet unser Partner ALLIANZ das Komplettpaket des Reiseschutzes Mediums an.

Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.

Kranken- und Unfallversicherung
Sie müssen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Außerdem ist es notwendig, Ihrer Gebietskrankenkasse Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.
6. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Formalitäten und Einreisebedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag - im Rahmen unserer Möglichkeiten - zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Ausgenommen sind Kosten, die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachreisen bedingt sind. 
7. Vorbehalte des Organisators
ESL – Sprachreisen und unsere Partnerschulen behalten sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen oder einen Kursteilnehmer/eine Kursteilnehmerin zurückzuweisen, falls sein/ihr Verhalten den Programmablauf negativ beeinflusst oder er/sie gegen die Hausordnung
bzw. die Gesetzgebung des Gastgeberlandes verstößt. Alle damit zusammenhängenden Kosten, inklusive der Rückreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmer bzw. der Eltern. Die Kursteilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften außerdem für Schäden oder Verluste, die sie während des Kursaufenthaltes verursachen. Unsere Partnerschulen bitten gewöhnlich die Eltern oder gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer, eine oder mehrere Entlastungserklärungen betreffend Befugnisse und Verständnis der geltenden Regeln zu unterzeichnen. ESL wird Ihnen die betreffenden Unterlagen zukommen lassen. Werden die erforderlichen Dokumente nicht spätestens zehn Tage vor Abreise bei ESL – Sprachreisen unterzeichnet vorgelegt, wird das reservierte Programm automatisch storniert (gemäß Stornierungsbedingungen unter Punkt 4).
Die Juniorprogramme enthalten verschiedene organisierte Elemente (Kurse, Aktivitäten, Mahlzeiten), an denen die Teilnahme obligatorisch
ist. Falls ein Teilnehmer sich daran nicht beteiligt und dies von der Partnerschule festgestellt wird, werden die Eltern oder die Erziehungsberechtigten über die verschiedenen Abwesenheiten informiert. Mehrfache unbegründete Abwesenheiten werden als
Verstoß gegen das Schulreglement erfasst und können zu einem Ausschluss des Teilnehmers führen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 
(1) die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Punkt 10 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit 
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch schuldhaft, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 
b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein durch das Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

9.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen. 
 
9.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt werden (wie z. B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist gemäß Punkten 12.1 und 12.2 beschränkt. 
10. Unterkunft und Gastfamilie
Die Angaben über die Gastfamilie (Name, Adresse, Telefonnummer) werden ungefähr sieben Tage vor der Abreise zugestellt. Es kann vorkommen, dass es in letzter Minute aus zwingenden Gründen, die nicht in unserer Macht stehen, noch unvorhergesehene Änderungen gibt.
11. Stornierung eines Programms
Der Organisator kann im Fall von höherer Gewalt, auf Anweisung der Behörden, bei Streiks, Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen ein Programm stornieren. Er erstattet dabei die gesamten Kurskosten zurück, kann jedoch für teilweise geleistete Dienstleistungen eine Entschädigung einbehalten.
12. Preisänderungen
12.1. „ESL-Sprachreisen bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei Einhaltung der Beförderungskosten auf Grund höherer Kosten für Treibstoff und andere Energieträger, Erhöhung der Steuer oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Pauschalreise zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn zu Verändern und zwar die jeweiligen Kosten sich um mehr als 8 % vom ursprünglichen Preis erhöhen. Den Reisenden wird ESL-Sprachreisen auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich die Gründe für die Preiserhöhung unterrichten und hierbei auch die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Dies geht jedoch nur, wenn die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Spätere Preiserhöhungen sind unwirksam. 

12.2. Sollten sich die Preise aus den in Abs. 1 genannten Gründen verringern, so wird ESL- Sprachreisen den Mehrbetrag dem Reisenden erstatten. Die hierdurch entstandenen Verwaltungsgebühren kann ESL-Sprachreisen davon abziehen. Auf Verlangen des Reisenden wird ESL-Sprachreisen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsgebühren entstanden sind. 
13. Ankunfts- und Abreisezeitpunkt
Die Programme für Jugendliche beginnen und enden zu fixen Terminen. Falls die Schüler vor oder nach diesen Zeitpunkten ankommen bzw. abreisen, werden die Kosten für die zusätzlichen Übernachtungen sowie der Flughafentransfer in Rechnung gestellt.
14. Feiertage
Falls an Feiertagen kein Unterricht stattfindet und unsere Partnerschulen die Kurse nicht kompensieren, erfolgt für die nicht erbrachten Stunden keine Rückerstattung.
15. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ESL – Sprachreisen zu richten. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Keine Mitteilung kann ihm als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. 
16. Aktivitätenprogramm und optionale Aktivitäten
Die in unserem Katalog oder Online aufgeführten Aktivitäten sind als Beispiel zu betrachten und können gemäß den Umständen unterschiedlich ausfallen. Bitte beachten Sie, dass bei einwöchigen Aufenthalten eventuell keine Wochenend-Aktivitäten inbegriffen sind. Für spezifische Aktivitäten (Tauchen, Surfen, Segeln, Reiten, Paragleiten, Kanufahren usw.) kann eine schriftliche Bevollmächtigung eines gesetzlichen Vertreters verlangt werden. Falls das erforderliche Formular nicht spätestens zehn Tage vor Aufenthaltsbeginn eingereicht wird, wird das gebuchte Programm durch ESL – Sprachreisen automatisch storniert (gemäß Stornierungsbedingungen unter Punkt 4).
17. Werbematerial
ESL – Sprachreisen behält sich mit Einverständnis der Teilnehmer das Recht vor, die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Fotos für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens seiner Kunden, gemäß der geltenden Rechtslage. 
18. Datenschutz
ESL – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß der geltenden Gesetzgebung über den Schutz der Privatsphäre behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ESL – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benützt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ESL – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind berechtigt, falls Sie dies wünschen, die für Sie kostenlose Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten geltend zu machen, falls diese zu Marketingzwecken verwendet werden. Sie haben auch Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund vertreten sein. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie mit ESL – Sprachreisen, Zieglergasse 3, 1070 Wien Kontakt aufnehmen.
19. Information zur Identität ausführender Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ESL–Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ESL – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die „Black-List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
20. Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
21. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach österreichischem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

ESL Education GmbH Österreich Zieglergasse 3
1070 Wien
Tel: 01/ 522 7000

Fax: 01/ 522 7000-70
Handelsgericht Wien FN336917T

GISA Nummer: 25644180

Geschäftsführer: Gareth Isaac und David Fougere