Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erwachsene
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erwachsene

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(anzuwenden auf folgende Produktlinien: Erwachsene, Gap Experience, Führungskräfte, Lehrkräfte und ESL Club 50)
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Österreich (ESL – Sprachreisen) einverstanden. Vertragspartei ist die ESL Education SA, vertreten durch ESL Education GmbH Österreich (ESL – Sprachreisen). Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (über unser Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein zu. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von ESL – Sprachreisen zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei kurzfristiger Anmeldung, ab zwei Wochen vor Reisebeginn, werden zusätzlich zum Reisepreis Expressgebühren in Höhe von 30 Euro berechnet. Wir wenden einen bankenintern gehandhabten Wechselkurs an, der zur Deckung eventueller Währungsrisiken angehoben wird. ESL - Sprachreisen berechnet pro Buchung zusätzlich Bankgebühren in Höhe von 10 EUR für die Überweisungen von ESL - Sprachreisen an unsere Partnerschulen.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Reisepreises vor Beendigung der Reise darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, maximal jedoch 300 Euro, zuzüglich Versicherung und Flugpreis, fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, ist ESL – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
 
Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung ein bis zwei Wochen vor Reisebeginn (i.d.R. per E-Mail) zugesandt.
 
Die Zahlungen müssen per Überweisung oder Kreditkarte (Visa und MasterCard) getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Kreditkarte eine Gebühr von 0.3 % auf den Gesamtbetrag anfällt, die vom Kunden zu tragen ist.
3. Umbuchungen und Ersatzpersonen
3.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Reisenden zu erheben. Spätere Umbuchungswünsche des Kunden können - sofern deren Durchführung möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt werden.
 
3.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass an seiner statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Diese Erklärung muss jedoch spätestens 10 Tage vor Reisebeginn bei ESL eingehen. Und zwar auf einen dauerhaften Datenträger. ESL-Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder berufliche Anordnungen entgegenstehen. Willigt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haftet diese und der Reisende gegenüber ESL – Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

3.3. ESL-Sprachreisen wird gegenüber dem Reisenden die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten nachweisen.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachstehenden Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
 
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, sofern der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
 
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
 
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15 %
Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 20 %
Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 40 %
Rücktritt 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 %
 
Rücktritt ab dem 1. Reisetag sowie im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruches: 100 % abzüglich ersparter Eigenaufwendungen.
 
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall freigestellt, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
 
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
 
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 7 PRG, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Versicherungen
Reiseversicherungen über unseren Partner Allianz Global Assistance
Bei uns können Sie verschiedene Versicherungen wie Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung, Komplettschutzversicherung und vieles mehr abschließen. Mit unserem Partner Allianz Global Assistance können wir Ihnen eine sehr große Auswahl an unterschiedlichen Reiseversicherungen und Paketen anbieten, um Sie für alle Fälle abzusichern. Fragen Sie Ihren ESL Reiseberater!
 
Prüfungsmisserfolgsversicherung von ESL
Wenn Sie eine Prüfung bestehen müssen, deren Ergebnis Ihre Abreise verhindern könnte, können Sie gratis unsere Prüfungsmisserfolgsversicherung unterzeichnen. Sollten Sie dann die Prüfung nicht bestehen und deshalb vom Reisevertrag zurücktreten müssen, müssen Sie keine Entschädigung (siehe Ziffer 4) bezahlen, sofern Ihre Rücktrittserklärung spätestens 10 Tage vor Reiseantritt bei uns eingeht. Eine evtl. bereits geleistete Anzahlung wird Ihnen voll erstattet. Wir fordern von Ihnen ggf. ein offizielles Dokument als Beweise für den oben erwähnten Fall. Flugtickets sind von dieser Regelung ausgenommen.
 
Garantie „Zweite Chance offizielles Zertifikat“
Unsere Garantie „Zweite Chance offizielles Zertifikat“ gibt den Teilnehmern an einem Examensvorbereitungskurs die Chance, das gewählte Examen ein zweites Mal kostenlos abzulegen, falls sie anlässlich ihrer Sprachreise die Prüfung das erste Mal nicht bestanden haben. Bitte beachten Sie, dass die Sprache der Prüfung dieselbe sein muss. Gegen Bezahlung von 29 Euro verpflichtet sich ESL, die Kosten für die zweite Prüfung vor Ort anlässlich Ihrer Sprachreise oder nach der Rückkehr in Österreich zu übernehmen. Die Garantie „Zweite Chance offizielles Zertifikat“ muss zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen werden. Sie wird erst wirksam, wenn Ihre Sprachstufe als ausreichend für das Ablegen der Prüfung erklärt wird. Wenn sich vor Ort hingegen herausstellt, dass Sie nicht über das notwendige Niveau verfügen, wird die Versicherung automatisch storniert und rückvergütet. Gültigkeit: 18 Monate nach dem Misserfolg beim ersten Versuch.
6. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Formalitäten und Einreisebedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag - im Rahmen unserer Möglichkeiten - zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Ausgenommen sind Kosten, die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachreisen bedingt sind.
7. Haftung des Reiseveranstalters
ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
 
(1) die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Punkt 10 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Verletzen der Reiseveranstalter oder ihm zurechenbare Leistungsträger schuldhaft die dem Reiseveranstalter aus dem Vertragsverhältnis mit dem Reisenden obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
 
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie
 
a) dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind;
b) einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder
c) auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.
 
8.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihm zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach Reiseantritt selbst vor Ort bei Dritten bzw. dem Reiseveranstalter nicht zurechenbaren Leistungsträgern zusätzlich gebucht worden ist.

8.4. Dem Reisenden wird empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiteres wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu versichern

8.5. Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt werden (wie z. B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist gemäß Punkte 8.2 beschränkt.
9. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESL – Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
 
Sollte die notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
 
ESL – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
 
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
10. Preisänderungen
ESL – Sprachreisen verzichtet auf das Recht einer Preiserhöhung nach Buchungsabschluss.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ESL – Sprachreisen zu richten. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Keine Mitteilung kann ihm als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadensersatzansprüche schmälern.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche
verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
13. Kursmaterial
Gegebenenfalls muss das Kursmaterial vor Ort bezahlt werden. Die Höhe der Kosten für das Kursmaterial hängt vom Sprachniveau, der Aufenthaltsdauer, dem gewählten Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) und von den einzelnen Bedürfnissen des Teilnehmers (spezifische Kurse, Privatunterricht) ab.
14. Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.
15. Werbematerial
ESL – Sprachreisen behält sich mit Einverständnis der Teilnehmer das Recht vor, die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Fotos für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens seiner Kunden, gemäß der geltenden Rechtslage.
16. Flug geschenkt
Gemäß der Schule, des Reiseziels und der Anzahl fortdauernder Wochen des reservierten Kurses können die Teilnehmer von ESL – Sprachreisen einen Flug als Geschenk erhalten (alle Steuern inbegriffen, gültig für Flüge ab den wichtigsten europäischen Flughäfen, beschränkt auf einen Betrag zwischen 350 Euro für Europa und 1.000 Euro für Übersee). Die Anmeldung für das Programm muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses eingehen. Der Flug wird ausschließlich von ESL – Sprachreisen reserviert. Im Falle einer Verlängerung des Kurses vor Ort gilt dieses Angebot nicht rückwirkend. Falls die Aufenthaltsdauer, die Schule oder das Reiseziel vor oder nach der Abreise verändert werden, ist das Angebot nicht mehr gültig und der Preis für den Flug geht zu Lasten des Teilnehmers. Das Angebot kann von ESL – Sprachreisen jederzeit während des Jahres ohne Vorankündigung storniert oder geändert werden. Weitere Informationen über die Bedingungen für die Spezialangebote der einzelnen Schulen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unserer Website.
17. Bestpreisgarantie
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bezahlung Ihrer Rechnung genau das gleiche Programm mit den gleichen Dienstleistungen und dem gleichen Zeitraum (identische Unterkunft & Schule) in einem offiziellen Katalog einer anderen Einrichtung für Sprachreisen in Ihrem Land mit Preisangabe (in der Währung des betreffenden Landes) finden, das unter dem bei ESL – Sprachreisen bezahlten Preis liegt, verpflichten wir uns, Ihnen die Differenz zurückzuerstatten. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Sonderangebote und persönliche Angebote von anderen Einrichtungen für Sprachreisen sowie folgende Leistungen: Flugtickets, Versicherungen, Hotels, Gastfamilien und Wohnheime.
20. Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
21. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach österreichischem Recht.

Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

ESL Education GmbH Österreich
Zieglergasse 3
1070 Wien
Tel: 01/ 522 7000
Fax: 01/ 522 7000-70
Handelsgericht Wien FN336917T
Veranstalterverzeichnis: 2010/0053

Geschäftsführer: Gareth Isaac und David Fougere