Allgemeine Geschäftsbedingungen, Familien
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Familien

Familien

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education GmbH Österreich (ESL – Sprachreisen) einverstanden. Vertragspartei ist die ESL Education SA, vertreten durch ESL Education GmbH Österreich (ESL – Sprachreisen). Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (über unser Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein zu. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von ESL – Sprachreisen zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei kurzfristiger Anmeldung, ab zwei Wochen vor Reisebeginn, werden zusätzlich zum Reisepreis Expressgebühren in Höhe von 30 Euro berechnet.
Für eine Buchung von 2 Teilnehmern werden Bearbeitungsgebühren von EUR 140 verrechnet. Die Bearbeitungsgebühren erhöhen sich für jeden zusätzlichen Teilnehmer um EUR 35.
 

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Reisepreises vor Beendigung der Reise darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden und erfolgen.
 
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, maximal jedoch 300 Euro, zuzüglich Versicherung und Flugpreis, fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, ist ESL – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
 
Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung ein bis zwei Wochen vor Reisebeginn (i.d.R. per E-Mail) zugesandt.
 
Die Zahlungen müssen per Überweisung oder Kreditkarte (Visa und MasterCard) getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Kreditkarte eine Gebühr von 0.3 % auf den Gesamtbetrag anfällt, welche vom Kunden zu tragen sind.
 

3. Umbuchungen und Ersatzpersonen

3.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), ist ESL – Sprachreisen berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Reisenden zu erheben. Spätere Umbuchungswünsche des Kunden können - sofern deren Durchführung möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt werden.
 
3.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass an seiner statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Diese Erklärung muss jedoch spätestens 10 Tage vor Reisebeginn bei ESL eingehen. Und zwar auf einen dauerhaften Datenträger. ESL-Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder berufliche Anordnungen entgegenstehen. Willigt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haftet diese und der Reisende gegenüber ESL-Sprachreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

3.3. ESL-Sprachreisen wird gegenüber dem Reisenden die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten nachweisen.
 

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachstehenden Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
 
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, sofern der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
 
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15 %
Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 20 %
Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 40 %
Rücktritt 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 %

Rücktritt ab dem 1. Reisetag sowie im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruches: 100 % abzüglich ersparter Eigenaufwendungen.
 
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall freigestellt, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
 
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
 
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 7 PRG, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
 

5. Versicherungen

Reiseversicherungen über unseren Partner Allianz Global Assistance
Bei uns können Sie verschiedene Versicherungen wie Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekrankenversicherung, Komplettschutzversicherung und vieles mehr abschließen. Mit unserem Partner Allianz Global Assistance können wir Ihnen eine sehr große Auswahl an unterschiedlichen Reiseversicherungen und Paketen anbieten, um Sie für alle Fälle abzusichern. Fragen Sie Ihren ESL - Reiseberater!

6. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Formalitäten und Einreisebedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag - im Rahmen unserer Möglichkeiten - zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Ausgenommen sind Kosten, die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachreisen bedingt sind.
 

7. Haftung des Reiseveranstalters

ESL – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
 
(1) die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Punkt 10 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch schuldhaft, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
 
b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein durch das Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
8.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.

8.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt werden (wie z. B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist gemäß Punkten 10.1 und 10.2 beschränkt.
 

9. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ESL – Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
 
Sollte die notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ESL – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
 
ESL – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
 
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
 

10. Preisänderungen

10.1. „ESL-Sprachreisen bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei Einhaltung der Beförderungskosten auf Grund höherer Kosten für Treibstoff und andere Energieträger, Erhöhung der Steuer oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Pauschalreise zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn zu Verändern und zwar die jeweiligen Kosten sich um mehr als 8 % vom ursprünglichen Preis erhöhen. Den Reisenden wird ESL-Sprachreisen auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich die Gründe für die Preiserhöhung unterrichten und hierbei auch die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Dies geht jedoch nur, wenn die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Spätere Preiserhöhungen sind unwirksam.

10.2. Sollten sich die Preise aus den in Abs. 1 genannten Gründen verringern, so wird ESL-Sprachreisen den Mehrbetrag dem Reisenden erstatten. Die hierdurch entstandenen Verwaltungsgebühren kann ESL-Sprachreisen davon abziehen. Auf Verlangen des Reisenden wird ESL-Sprachreisen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsgebühren entstanden sind.
 

11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ESL – Sprachreisen zu richten. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Keine Mitteilung kann ihm als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.
 

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
 

13. Kursmaterial

Gegebenenfalls muss das Kursmaterial vor Ort bezahlt werden. Die Höhe der Kosten für das Kursmaterial hängt vom Sprachniveau, der Aufenthaltsdauer, dem gewählten Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) und von den einzelnen Bedürfnissen des Teilnehmers (spezifische Kurse, Privatunterricht) ab.
 

14. Feiertage

Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.
 
15. Entlastung für optionale Junioraktivitäten
Eine schriftliche, vom gesetzlichen Vertreter verfasste Entlastung kann für spezielle Aktivitäten wie Tauchen, Surfen, Segeln, Reiten, Gleitschirmfliegen, Canyoning usw. verlangt werden. Falls das verlangte Formular nicht zehn Tage vor Beginn des Aufenthaltes eintrifft, wird das Programm automatisch durch ESL – Sprachreisen storniert (gemäß den unter Punkt 4 ).
 

16. Werbematerial

ESL – Sprachreisen behält sich mit Einverständnis der Teilnehmer das Recht vor, die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Fotos für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ESL – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens seiner Kunden, gemäß der geltenden Rechtslage.
 

17. Datenschutz

ESL – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ESL – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benutzt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ESL – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind zu kostenloser Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten zu Marketingzwecken berechtigt. Sie haben ebenfalls Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund
vertreten sein. Ein Ausüben dieser Recht hat auf postalischem Weg zu erfolgen: ESL – Sprachreisen, Zieglergasse. 3, 1070 Wien.
 

18. Information zur Identität der Ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ESL – Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu
informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ESL – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Black-List ist auf folgender Website abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/.
 

19. Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 

20. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach österreichischem Recht.

Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.


ESL Education GmbH Österreich
Zieglergasse 3
1070 Wien
Tel: 01/ 522 7000
Fax: 01/ 522 7000-70
Handelsgericht Wien FN336917T
Veranstalterverzeichnis: 2010/0053

Geschäftsführer: Gareth Isaac und David Fougere